Land unterstützt die kommunalen Ordnungsbehörden
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Umsetzung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen durch die örtlichen Ordnungsämter stellt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzliche Mittel aus dem Rettungsschirm zur Verfügung. Das hat der zuständige Haushalts- und Finanzausschuss am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag beschlossen.
Da der Kontrollaufwand in den einzelnen Kommunen maßgeblich durch die Einwohneranzahl bestimmt wird, sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelation zum 31.12.2020 gewährt werden. Pro Einwohnerin bzw. Einwohner wird ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 2,50 Euro veranschlagt. Für die Kommunen im Altkreis Lübbecke, Hille und Petershagen ergibt sich demnach voraussichtlich eine Zuweisung von insgesamt 361.022,50 Euro.
Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Bianca Winkelmann: „Die Ordnungsämter übernehmen mit ihrer Arbeit zur Kontrolle der Corona-Schutzmaßnahmen eine wichtige Rolle in der Pandemiebekämpfung. Die konsequente und entschlossene Umsetzung der Maßnahmen stellt die Behörden dabei vor große personelle Herausforderungen. Deshalb ist es ein starkes Signal vom Land, die Kommunen bei dieser Aufgabe durch die Bereitstellung weiterer Mittel zu unterstützen.“
Durch die Berechnung der Zuweisungen anhand der Einwohnerzahlen können die Mittel den Kommunen im Zuge eines gerechten, verwaltungsarmen und effizienten Verfahrens angeboten werden. Der Beschluss sieht nach bisherigem Diskussionsstand ausgehend von einer landesweiten Einwohnerzahl von rund 18 Millionen Menschen eine Gesamtsumme von 45 Millionen Euro vor.
Für die Kommunen im Altkreis Lübbecke, Hille und Petershagen ergibt sich daraus die folgende Zuweisungsübersicht (eigene Vorabberechnung basierend auf den Einwohnerzahlen laut Landesamt für Statistik):
Kommune | Einwohnerzahl | Berechnete Zuweisung |
Espelkamp | 24.676 | 61.690,00 € |
Hille | 15.378 | 38.445,00 € |
Hüllhorst | 13.051 | 32.627,50 € |
Lübbecke | 25.573 | 63.932,50 € |
Petershagen | 25.045 | 62.612,50 € |
Preußisch Oldendorf | 12.236 | 30.590,00 € |
Rahden | 15.404 | 38.510,00 € |
Stemwede | 13.046 | 32.615,00 € |
Gesamt | 144.409 | 361.022,50 € |