Sehr geehrte Damen und Herren,
infolge der Ernennung unserer Landrätin Anna Katharina Bölling zur Präsidentin der Bezirksregierung Detmold findet im Kreis Minden-Lübbecke erneut eine Landratswahl statt.
Ich lade Sie deshalb hiermit herzlich zu einer Mitgliederversammlung zur Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern für die auf Ebene des Kreisverbands durchzuführende Aufstellungsversammlung ein.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung haben wir außerdem unsere Delegierten und Ersatzdelegierten zum Kreisparteitag (Mandatsbeginn ab dem 61. Kreisparteitag) neu zu wählen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Regularien
a) Wahl eines Versammlungsleiters/ einer Versammlungsleiterin
b) Genehmigung der Tagesordnung
c) Wahl der Wahl-/ Stimmzählkommission
3. Bericht der Vorsitzenden
4. Bericht der Mandatsprüfungskommission
5. Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Kreisvertreterversammlung im CDU-Kreisverband Minden-Lübbecke zur Aufstellung des Bewerbers für die Landratswahl
6. Vorstellung der Bewerberin / des Bewerbers für die Aufstellungsversammlung für die Landratswahl
7. ggf. Kandidatenvorschlag unseres Stadt-/Gemeindeverbands an die Aufstellungsversammlung im Kreisverband zur Landratswahl
8. Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten zum Kreisparteitag (Mandatsbeginn ab dem 61. Kreisparteitag)
9. Anträge
10. Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Bitte beachten Sie auch die unten abgedruckten wichtigen Hinweise!
Mit freundlichen Grüßen
Jaqueline Lauf
- CDU-Stadtverbandsvorsitzende -
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. An der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Kreisvertreterversammlung zur Aufstellung des Bewerbers für die Landratswahl können nur teilnehmen:
- Mitglieder unseres CDU-Stadt-/Gemeindeverbands, die am Versammlungstag im Wahlgebiet (=Kreisgebiet) wahlberechtigt sind,
- sonstige Mitglieder der CDU Deutschlands, die am Versammlungstag im Gebiet unseres CDU-Stadt-/Gemeindeverbands wahlberechtigt sind, aber einem anderen CDU-Kreisverband angehören.
Wahlberechtigt ist, wer am Versammlungstag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EUMitgliedstaates besitzt, das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Versammlung im Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.