Das Grundsteuerreformgesetz sieht vor, dass zum 01.01.2022 eine Neubewertung der Grundstücke und Immobilien (Häuser, Wohnungen) erfolgt. Das bedeutet, dass die Finanzämter den Wert ermitteln, den der Grundbesitz zum 01.01.2022 hatte.
Genau aus diesem Grund hatte der CDU Stadtverband zu einem Informationsabend eingeladen.
Unser Stadtverbandsvorsitzende Jaqueline LAuf begrüßte ca. 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Petershagen. Nach einer kurzen Einleitung übergab sie das Wort Michael Strathmann, seines Zeichens Steuerberater aus Bad Oeynhausen.
Dieser gab Erläuterungen dazu, was Eigentümer alles machen müssen, wo etwas zu finden ist, wer hilft oder wie die Grundsteuererklärung mit dem Onlineprogramm „Mein Elster“ (www.elster.de) eingereicht werden kann.
Zudem beantwortete er umfassend alle aufkommenden Fragen.
Hintergrund:
Der neuberechnete Grundstückswert wird der neuen Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt.
Dafür brauchen die Finanzämter Daten von den Eigentümern. Dabei ändern sich die grundsätzlichen Positionen zur Berechnung der Steuer nicht. Nach wie vor legt der Grundstückswert die Basis - multipliziert mit der deutlich verringerten Grundsteuermesszahl (sie legt fest, welcher Teil des Einheitswertes steuerpflichtig ist) und den von den Gemeinden festgesetzten Hebesätzen ergibt sich die Grundsteuer.
Neu ist, dass ihm künftig der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zu Grunde liegen. Um in Zukunft zu vermeiden, dass
vergleichbare Grundstücke wieder unterschiedlich besteuert werden, wird die
Bewertung in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zu den bisherigen Grundsteuern "A" (agrarische Nutzung) und "B" (bauliche Nutzung) kommt die Kategorie "C" hinzu.
Sie erstreckt sich auf unbebaute, aber baureife Grundstücke. Sie soll deren
Eigentümer zum Bauen animieren statt Grundstücke über längere Zeiträume hinweg brach liegen zu lassen. So sollen Grundstücksspekulationen vermieden werden und stattdessen neuer Wohnraum entstehen.
Die Aufforderung dazu soll Ende März öffentlich bekannt gegeben werden. Die elektronische Übermittlung der Daten wird ab dem 1.7.2022 möglich sein - über die Steuerplattform Elster. Nach jetzigem Stand läuft dann die Abgabefrist bis 31.10.2022.